Gebühren

Gebühren


Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die in der aktuellen Gebührenverordnung des Tierheilpraktikerverbandes DTU aufgeführten Sätze.

Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.


•Bei einer ersten Konsultation erfolgt grundsätzlich die Liquidation in bar.

•Für Stammpatienten steht die Liquidation auch per Rechnung zur Verfügung.


Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.

Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen.


Fragen Sie auch bitte danach!



Beratungen:


Beratungen per Telefon sowie Beratungen per E-Mail, SMS werden in Rechnung gestellt. Dies muss vorher nicht angekündigt werden, da es sich um einen Zeitaufwand und damit Kostenaufwand handelt.



Fahrtkosten:


Ich erhebe eine Fahrtkostenpauschale von 10 Euro pro Besuch bis zu einer Entfernung von 25 Km.

Bei weiteren Entfernungen (ab 25 km) fallen Fahrtkosten nach Absprache an.


Termine und Terminabsagungen:


Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese

•auf dem Postweg,

•per Email,

•mündlich oder

•fernmündlich


von mir bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.



Behandlungsvertrag: siehe auch AGB.


Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose, Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des betreffenden Tieres.


Ein Heilversprechen wird, wie bei jedem Tierarzt auch, nicht erbracht!


Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB.


Der Tierheilpraktiker versendet eine einzige Mahnung. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 10,00€. Danach wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet die Gebühren trägt der Zahlungspflichtige.


BGB Text:


§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag


(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.


§ 612 BGB Vergütung


(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend* vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.


(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.


*Anmerkung: d.h. das auch die mündliche Einwilligung zur Dienstleistung die Verpflichtung zur Vergütung nach sich zieht.


Oben genannte Bedingungen sind Bestandteil von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierheilpraxis E. Kastner.


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